Festzelte
Bauüberwachung, Baukontrolle und Abnahmen
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat eine eigenständige Baurechtsbehörde.
Baukontrollen, Bauabnahmen, Höhenfestlegung
Das Bauamt ist für die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgehaltenen Auflagen zuständig. Bei Sonderbauten werden auch Bauabnahmen durchgeführt.
Abnahme Fliegender Bauten (Festzelte, Fahrgeschäfte)
Rechtsgrundlage ist Art. 72 BayBO und die Vollzug des Artikels 72 bezüglich fliegender Bauten.
Soll bei Veranstaltungen ein Festzelt errichtet werden, so ist rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vorher, ein Abnahmetermin zu beantragen. Beim Abnahmetermin sollte das Prüfbuch (Art. 72 Abs.4 BayBO) bereitliegen.
Für Abnahmen außerhalb der Dienstzeiten (Montag – Freitag 8.00 – 16.00 Uhr) werden zusätzlich Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
Ihre Ansprechpartner
"Bauüberwachung - rechtlich"
"Bauüberwachung - technisch"
Für ein Vorhaben in den Gemeinden
Bodolz, Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen, Oberreute, Scheidegg, Stiefenhofen, Wasserburg, Weiler-Simmerberg
wenden Sie sich bitte bezüglich einer Terminvereinbarung von Montag – Freitag zwischen 8:00 – 9:00 Uhr an den Fachbereich Bauwesen beim Landratsamt Lindau (Bodensee).
Für ein Vorhaben in den Gemeinden
Heimenkirch, Hergatz, Hergensweiler, Lindenberg, Opfenbach, Röthenbach, Sigmarszell, Weißensberg
wenden Sie sich bitte bezüglich einer Terminvereinbarung von Montag – Donnerstag zwischen 8:00 – 9:00 Uhr an den Fachbereich Bauwesen beim Landratsamt Lindau (Bodensee).
