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Lärmschutz

Vor allem in Städten stellt die Geräuschbelastung eines der größten Umweltprobleme dar. Lärm ist allgegenwärtig, sei es durch den Verkehr, Fluglärm, Gewerbelärm oder durch Lärm aus der Nachbarschaft. Die Auswirkungen auf die Betroffenen können nicht nur störender Art sein sondern auch gesundheitliche Probleme (z.B. Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) mit sich führen. Dabei spielen u.a. die Art, Dauer und die Frequenz des Geräusches sowie die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen eine wichtige Rolle, ob die Geräusche tatsächlich als „Lärm“ empfunden werden oder nicht.

Zuständigkeiten bei Lärmbeschwerden

  •  bei Straßenverkehrslärm
    - die jeweiligen Straßenbaulastträger (Autobahndirektion, Straßenbauamt Kempten, Landratsamt, Gemeinde)
  • bei Eisenbahnlärm             
    - die Deutsche Bahn AG oder das Eisenbahnbundesamt
  • bei Fluglärm (zivil)             
    - das Luftfahrtamt Südbayern
  • bei Gewerbe-, Sport-, Freizeit- und Schießlärm (zivil)  
    - das Landratsamt Lindau (Bodensee) (FB 32 - Technischer Umweltschutz)    
  • bei Baulärm                       
    - das Landratsamt Lindau (Bodensee) (FB 32 - Technischer Umweltschutz)
  • bei Lärm von Gaststätten, Diskotheken und Veranstaltungen  
    - Landratsamt Lindau (Bodensee) (Fachbereich 32 - Technischer Umweltschutz 
         oder Fachbereich 24 - Sicherheitsrecht, Gewerberecht)
  • bei Nachbarschaftslärm     
    -   akut die Polizei (Ruhestörung), sonst der Vermieter oder Rechtsanwalt
  • bei Lärm durch haustechnische Anlagen  
    -   die Hauseigentümer
  • bei Lärm am Arbeitsplatz  
    -   Betriebsbeauftragter oder das Gewerbeaufsichtsamt (bei der Regierung von Schwaben)  

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen zum Thema Lärmschutz finden Sie unter Lärmschutz-rechtlich.