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Untere Denkmalschutzbehörde

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden. Die Stadt Lindau (Bodensee) ist eine eigenständige Baurechtsbehörde im Landkreis.

Die untere Denkmalschutzbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Sie entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Bauamt über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen oder an baulichen Anlagen im Geltungsbereich von besonders geschützten historischen Bereichen.
  • Sie überwacht die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften und
  • berät in Zusammenarbeit mit dem Stadtkonservator Bauherren, Architekten, Handwerker und Hauseigentümer in denkmalschutzrechtlichen Fragen.

Denkmalschutzgesetz

Denkmalschutzerlaubnis

Sprechtag

Antrag Denkmalschutz (PDF, 16 kB)

BayernViewer-denkmal

Pressemeldung «Auslobung des Bundespreises für Handwerk in der Denkmalpflege«