Beurkundungen
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, der Sorgeerklärung und der Unterhaltsverpflichtung ist insbesondere zur Durchsetzung der Ansprüche von Bedeutung.
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Kindsmutter:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung
- Geburtsurkunde des Kindes
Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein:
Benötigte Angaben für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung
- Geburtsurkunde des Kindes
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung können auch gemeinsam beurkundet werden.
Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein:
Benötigte Angaben für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z.B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)
Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein:
Benötigte Angaben für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sorgeerklärung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters bzw. beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung
Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein:
Benötigte Angaben für gemeinsame elterliche Sorge (Vaterschaftsanerkennung bereits anderweitig erfolgt)
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Urkunde zur Unterhaltsverpflichtung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
- falls vorhanden, die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung)
Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgende Dokumente ausgefüllt ein:
Benötigte Angaben für die UH-Titulierung eines barunterhaltspflichtigen Kindesvaters und Benötigte Angaben für die UH-Titulierung einer barunterhaltspflichtigen Kindesmutter.
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hinweise:
- Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen, ist ein Dolmetscher (auch unvereidigt) erforderlich.
- Beurkundungen können grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de erfolgen.
Negativ-Attest:
Damit Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister zum Nachweis Ihrer Alleinsorge für Ihr Kind beantragen können, reichen Sie per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein:
Benötigte Daten für Negativ-Attest
Ansprechpartner Beurkundungen:
Termine dienstags:
Roland Waizenegger
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de
Telefon: 08382 270-158
Termine mittwochs:
Michaela Wieser
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de
Telefon: 08382 270-183
Termine donnerstags:
Petra Schweizer
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de
Telefon: 08382 270-175