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Testmöglichkeiten 

Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens und der hohen Immunität in der Bevölkerung hat der Freistaat Bayern die Vorgaben der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) entsprechend angepasst. Seit 10. Februar 2023 ist ein Selbsttest für das Betreten von medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken, Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, ausreichend, sofern Einrichtungen keine strengeren Zugangsvoraussetzungen erlassen. Gesetzliche Notwendigkeiten für PCR-Testungen in staatlichen Testzentren sind nicht mehr gegeben. Im Krankheitsfall entscheidet der behandelnde Arzt, ob eine Corona-Testung mittels PCR-Test als notwendig erachtet wird.

Das Staatliche Testzentrum des Landkreises Lindau an der Bösenreutiner Steig hat daher den Testbetrieb am Dienstag, 28. Februar 2023, eingestellt.

Folgende Testmöglichkeiten gibt es aktuell noch im Landkreis Lindau (Bodensee):