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Kontakt mit dem Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt wird direkt über das Meldewesen / das Labor informiert, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein direkter Kontakt des Gesundheitsamtes mit der betroffenen Person findet jedoch nicht mehr statt. 

Ein positiver Antigentest-Schnelltest (durchgeführt durch Fachpersonal) / PCR-Test ist als Nachweis für eine Infektion ausreichend. Für die Erstellung eines Genesenennachweises (in Apotheken) ist jedoch ein positiver PCR-Test erforderlich. 

Sollte in begründeten Einzelfällen ein weiterer behördlicher Nachweis erforderlich sein, so kann dieser über die E-Mail-Adresse infektionsschutz@landkreis-lindau.de angefordert werden. 

Auf folgenden Internetseiten können Sie sich zu allgemeinen Anliegen informieren: