Kontakt mit dem Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt wird direkt über das Meldewesen / das Labor informiert, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein direkter Kontakt des Gesundheitsamtes mit der betroffenen Person findet jedoch nicht mehr statt.
Ein positiver Antigentest-Schnelltest (durchgeführt durch Fachpersonal) / PCR-Test ist als Nachweis für eine Infektion ausreichend. Für die Erstellung eines Genesenennachweises (in Apotheken) ist jedoch ein positiver PCR-Test erforderlich.
Sollte in begründeten Einzelfällen ein weiterer behördlicher Nachweis erforderlich sein, so kann dieser über die E-Mail-Adresse infektionsschutz@landkreis-lindau.de angefordert werden.
Auf folgenden Internetseiten können Sie sich zu allgemeinen Anliegen informieren:
- Eine gute Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen sind auf der Webseite des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung unter folgendem Link zu finden: https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona/
- Häufig gestellte Fragen und Antworten sind zudem auf der Internetseite des Robert-Koch Instituts (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html) sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/) zusammengestellt.