Was gilt als Genesenennachweis:
Das Gesundheitsamt wird direkt über das Meldewesen / das Labor informiert, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein direkter Kontakt des Gesundheitsamtes mit der betroffenen Person findet jedoch nicht mehr statt. Als Nachweis für eine Infektion oder als Genesenennachweis reicht ein positiver PCR-Tests aus. Nach überstandener Krankheit wird vom Gesundheitsamt kein weiteres Dokument ausgehändigt. Sollte in begründeten Einzelfällen ein solcher behördlicher Nachweis erforderlich sein, so kann dieser über die E-Mail-Adresse infektionsschutz@landkreis-lindau.de angefordert werden.
Die rechtliche Regelung zu den Genesenennachweisen finden Sie hier.
Informationen zur aktuellen Quarantäneregelung und Kontaktpersonennachverfolgung finden Sie in der «Allgemeinverfügung Isolation«.