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Badegewässer / Bäder

Badegewässer

Im Landkreis Lindau (Bodensee) sind am Waldsee in Lindenberg und am bayerischen Bodenseeufer insgesamt 6 Überwachungsstellen ausgewiesen. Sie gelten offiziell als EU-Badegewässer im Sinne der EG-Richtlinie 767160/EWG und der bayerischen Badegewässerverordnung.

Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September führt das Gesundheitsamt bei Ortsbesichtigungen ein Mal monatlich folgende Sichtkontrollen durch:    

  • Trübung / Färbung
  • Waschmittelreste (Schaumbildung)
  • Mineralöle (Ölfilm)
  • Gegenstände, die Verletzungen verursachen können.

Gleichzeitig werden zur Prüfung der Wasserqualität Proben entnommen, die am Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mikrobiologisch untersucht werden. Bei konkreten Anhaltspunkten können weitere mikrobiologische und chemische Stoffe analysiert werden. Weitere Informationen über Badegewässer in Bayern.

Was passiert, wenn vom Gesundheitsamt Wasserproben beanstandet werden?

Zunächst werden die Ursachen vor Ort ermittelt. Sind keine besonderen Vorkommnisse feststellbar und sind bei einer sofort durchgeführten Kontrolluntersuchung die Werte wieder in Ordnung, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Werden die Grenzwerte mehrfach deutlich überschritten, kann die Kreisverwaltungsbehörde ein Badeverbot aussprechen, wenn gesundheitliche Gefahren für die Badegäste zu befürchten wären.

Wie können Sie zur Sauberhaltung der Badeseen beitragen?

Füttern Sie bitte keine Wasservögel im Bereich der Badestellen, da diese durch ihren Kot Milliarden von Keimen in den See eintragen und zu Überschreitungen der bakteriologischen Richt- und Grenzwerte führen können. Bitte hinterlassen Sie am See keinen Müll. Insbesondere Glasscherben führen zu gefährlichen Verletzungen.

Welche Badestellen im Landkreis werden regelmäßig kontrolliert?

Derzeit finden Sie hier die Ergebnisse der Badesaison 2023:

Weitere Informationen

Beschreibung der EU-Badegewässer

 

Frei- und Hallenbäder

Wie wird die Badequalität in Frei- und Hallenbädern überprüft?

Nach dem Infektionsschutz sowie der Verordnung über Badeanstalten überwacht das Gesundheitsamt in Frei- und Hallenbädern die Qualität des Badewassers, um so Gesundheitsgefahren, insbesondere durch Krankheitserreger, abzuwehren.

Hierzu werden regelmäßig Besichtigungen der Bäder durchgeführt und Wasserproben entnommen, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mikrobiologisch untersucht werden. Auch der Betreiber eines Bades ist zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Grundlage sind dabei die Bestimmungen der DIN 19643 über die technischen Voraussetzungen der Wasseraufbereitung und -desinfektion.

Was passiert, wenn das Gesundheitsamt Wasserproben beanstanden muss?

Zunächst werden vor Ort die Ursachen ermittelt. Werden keine technischen Störungen oder betrieblich-organisatorische Mängel festgestellt und sind bei einer sofort durchgeführten Kontrolluntersuchung die Werte wieder in Ordnung, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei Überschreiten der Grenzwerte kann die Kreisverwaltungsbehörde ein Badeverbot aussprechen, wenn gesundheitliche Gefahren für die Badegäste zu befürchten wären.