Verschlusssachen; Kommunale Angelegenheiten
Kurzbeschreibung
Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.
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Stand: 02.02.2024
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