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Verkehrswert-Gutachten

Gutachterausschuss

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat eine eigenständige Baurechtsbehörde.

Bodenrichtwerte:

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Sie sind nach dem Entwicklungszustand gegliedert und nach der jeweiligen Art und dem Maß der baulichen Nutzung, dem erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand sowie bei den Grundstückstypen 10, 15 und 25 nach der Grundstückstiefe bestimmt (bei BEL und RBL nur Entwicklungszustand und Art der baulichen Nutzung). Sie beziehen sich auf ein Grundstück mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne § 1a, Abs. 3 Baugesetzbuch bewirken i. d. R. Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Dies gilt auch für öffentliche Maßnahmen wie Straßen- und Bahnflächen, wo sich ortsüblich besondere Teilmärkte gebildet haben. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.

Zur Wertermittlung bebauter Grundstücke können in Abhängigkeit der baulichen Anlagen Abschläge oder Zuschläge vom Bodenrichtwert erforderlich sein.

Verkehrswert:

Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt einerseits von den objektiven Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale), andererseits vom Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) ab.
Verfahren
Der Verkehrswert wird auf Antrag vom Gutachterausschuss ermittelt und in Form eines Gutachtens dargestellt. Gutachten werden erstellt für unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und sonstige Rechte an Grundstücken sowie für die Ermittlung von Pachtpreisen für Kleingärten. Um Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz zu gewährleisten, wird der Verkehrswert in einer Besetzung von jeweils zwei bis drei Mitgliedern ermittelt.

Antragsberechtigte Personen:

Da in Gutachten detaillierte Angaben zum Bewertungsobjekt enthalten sind, ist der Kreis der antragsberechtigten Personen definiert. Hierzu gehören Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber von Rechten am Grundstück (z.B. Nießbrauchberechtigte, Mieter, Pächter) und Pflichtteilsberechtigte. Gerichte und Behörden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch antragsberechtigt.

Gebühren:

Bodenrichtwerte Einzelauskunft schriftlich je Datensatz  25,-- Euro
Bodenrichtwertliste gesamter Landkreis                               130,-- Euro
Auskunft aus der Kaufpreissammlung je Datensatz             25,-- Euro

Die Gebühren für die Erstattung von Gutachten sind im Regelfall wertabhängig und richten sich nach § 15 BayGaV (Bayerische Gutachterausschussverordnung).