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Kopfläuse

Kopfläuse

Was ist zu tun bei einem Kopflausbefall? 


Behandlung mit Läusemittel

Die sofortige Behandlung des Betroffenen mit einem zugelassenen Arzneimittel oder einem Medizinprodukt, das zur Tilgung von Kopflausbefall nachweislich geeignet ist. Die Anwendungshinweise sind genauestens zu beachten.

Sorgfältiges, nasses Auskämmen (Strähne für Strähne) mit Nissenkamm, Lupe und gutem Licht alle vier Tage (Tag 1, Tag 5, Tag 9, Tag 13, Tag 17) ergänzen diese Behandlung.

Eine Zweitbehandlung ist dringend erforderlich (je nach Produkt Tag 8 oder 10).

Meldepflicht

Sofortige Information an die Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Kinderhort, Schule) über den Kopflausbefall, auch wenn bereits behandelt wurde (Meldepflicht nach § 34 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz).

Kontaktpersonen außerhalb der Familie (Spielkameraden) informieren.

Die Gemeinschaftseinrichtung informiert die Eltern der betroffenen Gruppen oder Klassen anonym über den Befall, damit diese ihre Kinder auf Kopfläuse untersuchen. Gleichzeitig geht eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.

Wie wir immer wieder feststellen müssen, wird die Meldepflicht der Eltern ignoriert.

Begleitmaßnahmen

  • Bettwäsche bei 60 Grad waschen, ebenso Textilien, die mit dem Haar in Berührung gekommen sind.
  • Kuscheltiere und Sonstiges für 3 Tage in gut verschließbare Plastikbeutel (Aushungern der Kopfläuse) oder alternativ in die Gefriertruhe geben.
  • Alle Familienmitglieder sind auf Kopfläuse zu untersuchen (bei besten Lichtverhältnissen und mit Lupe).