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Standsicherheit und Statik

Statik und Schneelast - Standsicherheit

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat eine eigenständige Baurechtsbehörde.

Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein standsicher sein.
Bauwerke werden durch verschiedene Belastungen, z.B. ihr Eigengewicht, Verkehrslasten, Wind und Schneelasten beansprucht.
Dass sie diesen Belastungen standhalten, wird durch einen rechnerischen Standsicherheitsnachweis (Statik) nachgewiesen.

Die Standsicherheitsnachweise werden von Statikern erstellt.

Die Belastungen sind in der DIN 1055 definiert.

Art. 62 Bayerischen Bauordnung - Bautechnische Nachweise

Für Wohngebäude Gebäudeklasse 1 und 2 und eingeschossige Gebäude, die nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind und nicht mehr als 12 m Spannweite aufweisen, muss ein Standsicherheitsnachweis erstellt sein und auf der Baustelle vorliegen (Art. 62 BayBO).

Für alle anderen Gebäude der Gebäudeklassen 1 – 3 muss der Standsicherheitsnachweis erstellt sein und entweder
  • durch einen Kriterienkatalog nachgewiesen werden, dass eine Prüfung nicht erforderlich ist oder
  • eine Bescheinigung der Standsicherheit durch einen Prüfsachverständigen vorgelegt werden.

Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ist eine Prüfung der Standsicherheitsnachweise durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Schneelasten:

Die Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) liegen in der Schneelastzone 3 (Din 1055; Teil 5, Juli 2005), ausgenommen Nonnenhorn, Wasserburg, Bodolz, Lindau und Weißensberg, diese Gemeindegebiete liegen in der Schneelastzone 2.

Aus der Schneelastzone und der Meereshöhe ermittelt der Statiker die Schneelast.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern des technischen Bauamtes.