Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Kurzbeschreibung
In Nothilfe-Fällen ist das Abschleppen grundsätzlich genehmigungsfrei. Eine Autobahn muss vom Abschleppverband an der nächsten Anschlussstelle verlassen werden. Ein Einfahren auf die Autobahn ist nicht erlaubt. Für das Abschleppen über die Autobahn ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Sie kann insbesondere von Unternehmern beantragt werden, die sich auf das Abschleppen spezialisiert haben und hierfür geeignete Einsatzfahrzeuge vorhalten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.08.2020
Stand: 24.08.2020