Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung
Kurzbeschreibung
Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen der Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.05.2020
Stand: 29.05.2020