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Bauleitpläne in den Gemeinden des Landkreises Lindau (Bodensee)

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat eine eigenständige Baurechtsbehörde.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies geschieht in eigener Zuständigkeit im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Die Bauleitpläne sind den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.

Verfahren und Inhalte der Bauleitpläne sind in den §§ 1 – 10 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.