BHV1 (Bovine Herpesvirus Typ 1)
Bayern ist seit Oktober 2011 eine BHV1-freie Region. Rinder- und Pensionsvieh aus nicht BHV1-freien Regionen müssen vor dem Verbringen nach Bayern eine 30-tägige Quarantäne, deren konkrete Ausgestaltung dem zuständigen Amtstierarzt des Herkunftsortes obliegt, durchlaufen und zusätzlich auf BHV1 getestet sein.
Die BHV1-Bescheinigung dieser Rinder muss einen entsprechenden amtstierärztlichen Vermerk tragen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt der Bayer. Tierseuchenkasse.
Die BHV1-Bescheinigung dieser Rinder muss einen entsprechenden amtstierärztlichen Vermerk tragen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt der Bayer. Tierseuchenkasse.