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Ausfuhr-/Zollkennzeichen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Wohnsitz in Deutschland) im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
  • gelbe Versicherungsbestätigung (Dreifachkarte) für internationale Zulassung und grüne internationale Versicherungskarte (mind. 15 Tage Gültigkeit)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Vorführung des Fahrzeuges wegen Identifizierung des Fahrzeuges
  • bei zugelassenen Fahrzeugen - amtliche Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II
  • einen gültigen TÜV § 29 StVZO für die Dauer das Ausfuhrkennzeichens
  • bei stillgelegten Fahrzeugen - Fahrzeugbrief und Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II mit Stilllegungssvermerk in Teil I
  • bei Fahrzeugen, für die weder eine Betriebserlaubnis noch eine EG-Typengenehmigung nachgewiesen werden kann, ist eine Abnahme nach § 21 StVZO erforderlich

Gebühren

von 40,10 € bis 45,00 € - je nach vorgelegten Unterlagen, falls eine zusätzliche Ausstellung eines internationalen Fahrzeugscheines gewünscht wird, erhöht sich die Gebühr um 11,11 €.