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Trinkwasserversorgungsanlagen, Bäder und Badegewässer; Hygieneüberwachung

Kurzbeschreibung

Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Trinkwasserversorgungsanlagen und Bäder in hygienischer Hinsicht.

Trinkwasserschutz

Neuerungen in der Trinkwasserverordnung ab November 2011

Informationen dazu finden Sie unter folgender Internetadresse:

http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasser/legionellen.htm

Meldeformulare

Meldeformulare für anzeigepflichtige Anlagen gemäß geänderter TrinkwV können Sie herunterladen beim

Download-Portal des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw.

Meldeformular §13 Abs. 2 Nr. 5: Meldeformular einer Trinkwasser-Installation bei öffentlicher Tätigkeit

Meldeformular §13 Abs.5: Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Akkreditierte Labore

Akkreditierte Labore können auf der Internetseite des

Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

oder beim

Ministerium für ländlichen Raum Baden-Württemberg

in Erfahrung gebracht werden.

Warum ist sauberes Trinkwasser wichtig?

Wasser ist unser Lebensmittel Nr. 1. Der Mensch kann nur wenige Tage ohne Wasser leben. Der Schutz des Trinkwassers zählt daher zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung machen Trinkwasser zum bestkontrollierten Lebensmittel. Beteiligt am Trinkwasserschutz sind die Wasserversorgungsunternehmen, die Sachgebiete Wasserrecht und Vollzug des Gesundheitswesens im Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt Kempten sowie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Worin bestehen die Aufgaben des Gesundheitsamtes?

Die Hygienesachbearbeiterin kontrolliert in regelmäßigen Abständen bei einer Ortsbesichtigung die Wasserschutzgebiete (festgesetzt für zentrale Wasserversorgungsunternehmen) sowie die Wassergewinnungs- und Verteileranlagen. Dabei werden Trinkwasserproben entnommen, die im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitmikrobiologisch und chemisch analysiert werden. Ergänzend zu diesen Ortsbesichtigungen wird überprüft, ob der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage seine Pflichten gemäß Trinkwasserverordnung erfüllt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 28.12.2023