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Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung

Kurzbeschreibung

Durch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung  soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.03.2024