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Planvorlageberechtigung

Planvorlageberechtigung

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat eine eigenständige Baurechtsbehörde.

Grundsätzlich dürfen Architekten und Bauingenieure gem.  Art. 61 Abs. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben oder für die im Verfahren nach Art. 58 BayBO zu behandelnden Anträge, einreichen.

Für Wohngebäude mit bis zu 3 Wohnungen und verschiedene andere Gebäude sind auch Bautechniker und Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs vorlageberechtigt (Art. 61 Abs. 3 BayBO).