Personensorge; Beratung und Unterstützung bei Ausübung
Beschreibung
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).
Rechtsgrundlagen
- § 18 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- §§ 52 a ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- §§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)):
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.06.2023
Formulare
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- Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Erziehungsbeauftragte Person