Direkt zu:

Dienstleistungen A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung

Kurzbeschreibung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2026

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.