Direkt zu:

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung

Kurzbeschreibung

Das Bodenseeschifferpatent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden- oder nachgewiesen ist. Eine Ersatzausfertigung  kann beantragt werden, wenn das Patent abhandengekommen ist.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 06.03.2024

Verfahrensablauf

Sie können sich direkt beim Landratsamt Lindau (Bodensee) für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.

Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.

Das Bodenseeschifferpatent wird erteilt, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden oder nachgewiesen ist und alle Unterlagen komplett vorliegen. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden oder bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt sein.

Ist ein Schifferpatent verlorengegangen, so stellt die Behörde, welche das Schifferpatent erteilt hat, auf Antrag eine zweite Ausfertigung aus.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Online Verfahren