Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendetermine
Kurzbeschreibung
Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2023
Stand: 27.10.2023