Direkt zu:

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte

Kurzbeschreibung

Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2023