Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis
Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden erteilen Erlaubnisse zum Betreiben einer Apotheke (nicht Krankenhausapotheke).
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 01.04.2020
Stand: 01.04.2020