Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Kurzbeschreibung
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.09.2020
Stand: 23.09.2020
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).
Erforderliche Unterlagen
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (wenn nicht vorhanden, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lagekarte