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Fachbereich
Ausländer- und Personenstandswesen

Längere Bearbeitungszeiten bei der Ausländerbehörde

Aufgrund von Personalausfall und deutlich gestiegenen Antragszahlen kommt es bei der Ausländerbehörde leider zu einer deutlich längeren Bearbeitungszeit.
Die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nimmt derzeit ca. 6 Monate in Anspruch. Für diesen Zeitraum erhalten Sie eine entsprechende Fiktionsbescheinigung, sodass Ihnen durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen.

Bitte helfen Sie mit und beachten Folgendes:
Wir bitten Sie um Geduld und von Fragen zum Sachstand abzusehen. Diese führen nur zu weiteren Verzögerungen und noch längeren Bearbeitungszeiten. Die zuständigen Mitarbeiter melden sich bei Ihnen, sobald Ihr Anliegen geprüft und bearbeitet wurde. Bitte kommen Sie nur vorbei, wenn Sie einen Termin bei uns haben.

Viele Anliegen lassen sich auch online von zu Hause aus gut erledigen. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Online-Formulare im Ausländerwesen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Ausländeramt des Landkreises Lindau (Bodensee)


Longer processing times at the Foreigners' Registration Office

Due to staff shortages and a significant increase in the number of applications, the Foreigners' Registration Office is unfortunately taking considerably longer to process applications.
Processing an application for the issue/extension of a residence permit currently takes approx. 6 months. You will receive a corresponding fictitious certificate for this period, so that you will not suffer any disadvantages as a result of the delay.

Please help us and note the following:
We ask you to be patient and refrain from asking questions about the status. These will only lead to further delays and even longer processing times. The responsible employees will contact you as soon as your request has been checked and processed. Please just come by if you have an appointment with us.

Many matters can also be dealt with online from home. Here you will find an overview of our online forms for foreigners.

Thank you for your understanding!
Your Foreigners' Registration Office of the district of Lindau (Lake Constance)

Fachbereichsleitung

Telefon: 08382 270-410
Fax: 08382 270-205
Raum: 281
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Stellvertretende Fachbereichsleitung

Telefon: 08382 270-411
Fax: 08382 270-77411
Raum: B279
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Ausländerwesen

Teammitglieder

Telefon: 08382 / 270-412
Fax: 08382 / 270 77412
Raum: 284
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Telefon: 08382 270-414
Fax: 08382 270-77414
Raum: 286
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Telefon: 08382 / 270-413
Fax: 08382 / 270-77413
Raum: 282
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Telefon: 08382 / 270-415
Fax: 08382 / 270-77415
Raum: B284
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Telefon: 08382 / 270-419
Fax: 08382 / 270 77419
Raum: B 282
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Telefon: 08382 270-416
Fax: 08382 270-77416
Raum: B282
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Telefon: 08382 270-345
Fax: 08382 270-77345
Raum: B154
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Telefon: 08382 270-639
Fax: 08382 270-77639
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Telefon: 08382 270-640
Fax: 08382 270-77640
Raum: B154
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Telefon: 08382 270-604
Fax: 08382 270-77604
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Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen

 

Teammitglieder

Telefon: 08382 270-257
Fax: 08382 270-409
Raum: B155
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Telefon: 08382 270-250
Fax: 08382 270-409
Raum: B155
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Telefon: 08382 / 270 251
Fax: 08382 / 270 77251
Raum: B283
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Dienstleistungen

Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde

Wir möchten Sie möglichst ohne längere Wartezeiten bedienen. In ausländerrechtlichen Angelegenheiten bitten wir Sie daher, nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung vorzusprechen. Aufgrund der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden die Bearbeitungszeiten in der Ausländerbehörde erheblich ansteigen. Ihre Vorsprache zum vereinbarten Termin ermöglicht Ihnen eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen.

 

Online-Anträge der Ausländerbehörde

Online-Anträge der Ausländerberhörde finden Sie hier.

Online Terminvereinbarung

Hier können Sie online einen Termin buchen.

Datenschutz

Für die Dauer Ihrer Sitzung speichert der Online-Dienst Ihre Eingaben.
Darüber, wie die Ausländerbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, erhalten Sie hier ausführliche Informationen zum Download:

Informationen der Ausländerbehörde über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bitte beachten Sie, dass Ihr Anliegen nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die für das Verwaltungsverfahren erforderlichen Daten bereitstellen.