Aufnahme von Asylsuchenden
Fachbereichsleitung
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Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Fax: 08382 270-185
Raum: B153
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Stellvertretende Fachbereichsleitung
Stellvertretende Fachbereichsleitung
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Fax: 08382 270-77632
Raum: B153
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Asylsozialberatung
Mitarbeiter der Diakonie
Teammitglieder der Asylsozialberatung im Landratsamt Lindau
Flüchtlings- und Integrationsberatung, unterer Landkreis
Lehmgrubenweg 14-16
88131 Lindau (Bodensee)
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Flüchtlings- und Integrationsberatung
Glasbühlstraße 2
88161 Lindenberg i. Allgäu
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Flüchtlings- und Integrationsberatung, oberer Landkreis
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Flüchtlings- und Integrationsberatung und Integrationslotsin
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Telefon: 08382 270-510
Raum: B154
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Fax: 08382 270 77 641
Mobil: 0174 2302177
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Koordination Integrationskurse
Lehmgrubenweg
88131 Lindau (Bodensee)
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Integrationslotsin
Lehmgrubenweg 14-16
88131 Lindau (Bodensee)
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Mobil: 0173 38 08 519
Fax: 08382 270 77 637
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Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Verwaltung der dezentralen Asylunterkünfte
Fax: 08382 / 270 185
Raum: 152
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Fax: 08382 / 270 205
Raum: 152
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Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte
Team oberer Landkreis
Gestratz, Grünenbach, Heimenkirch, Hergatz, Lindenberg , Maierhöfen, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach, Scheidegg, Stiefenhofen und Weiler-Simmerberg
Teamleitung
Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte oberer Landkreis
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Teammitglieder
Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte oberer Landkreis
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Team unterer Landkreis
Bodolz, Hergensweiler, Lindau, Nonnenhorn, Sigmarszell, Wasserburg und Weißensberg
Teamleitung
Teammitglieder
Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte unterer Landkreis
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte unterer Landkreis
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte oberer Landkreis
Bregenzer Straße 33
88131 Lindau (Bodensee)
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Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnraum.
Denn sobald dieser Personenkreis einen Anerkennungsbescheid erhalten hat, muss er schnellstmöglich aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen.
Der Fachbereich Aufnahme von Asylsuchenden hilft zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreisen des Landkreises Lindau bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote von Vermietern innerhalb des Gebiets um Lindau.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen bezüglich der Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot zur Bereitstellung von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Bestandteil zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Ermöglichen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration weiter zu fördern.
Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs 45, Aufnahme von Asylsuchenden, gerne zur Verfügung (Tel. 08382/270 -632/-635).
Wenn Sie Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge vermieten möchten, ist es sehr wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter des Landratsamtes Lindau prüfen lassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Flyer.
Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Lindau (Bodensee). Bei Mietobjekten in einem anderen Landkreis sind die dortigen Träger zu kontaktieren.
Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl und dem Gebiet, in dem sich die Wohnung befindet.
Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:
Formular Mietangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge
Zur Orientierung folgen hier die im Landkreis Lindau geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:
Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.01.2018:
„westlicher Landkreis“
Gemeinden: Bodolz, Hergensweiler, Lindau, Nonnenhorn, Sigmarszell, Wasserburg, Weißensberg
Anzahl der Personen: |
Bruttokaltmiete |
1 Person |
501,00 € |
2 Personen |
615,00 € |
3 Personen |
711,00 € |
4 Personen |
855,00 € |
5 Personen |
1.059,00 € |
jede weitere Person |
+150,00 € |
„östlicher Landkreis“
Gemeinden: Gestratz, Grünenbach, Heimenkirch, Hergatz, Lindenberg, Maierhöfen, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach, Scheidegg, Stiefenhofen, Weiler-Simmerberg
Anzahl der Personen: |
Bruttokaltmiete |
1 Person |
381,00 € |
2 Personen |
485,00 € |
3 Personen |
551,00 € |
4 Personen |
645,00 € |
5 Personen |
799,00 € |
jede weitere Person |
+105,00 € |
Dieses Projekt wird unterstützt vom Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.