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Aufnahme von Asylsuchenden

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Asylsozialberatung

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Verwaltung der dezentralen Asylunterkünfte

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Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte

Team oberer Landkreis

Gestratz, Grünenbach, Heimenkirch, Hergatz, Lindenberg , Maierhöfen, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach, Scheidegg, Stiefenhofen und Weiler-Simmerberg

Teamleitung


Teammitglieder

Team unterer Landkreis

Bodolz, Hergensweiler, Lindau, Nonnenhorn, Sigmarszell, Wasserburg und Weißensberg

Teamleitung


Teammitglieder

 

Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge

Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnraum.
Denn sobald dieser Personenkreis einen Anerkennungsbescheid erhalten hat, muss er schnellstmöglich aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen.

Der Fachbereich Aufnahme von Asylsuchenden hilft zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreisen des Landkreises Lindau bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote von Vermietern innerhalb des Gebiets um Lindau.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen bezüglich der Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot zur Bereitstellung von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Bestandteil zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Ermöglichen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration weiter zu fördern.

Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs 45, Aufnahme von Asylsuchenden, gerne zur Verfügung (Tel. 08382/270 -632/-635).

Wenn Sie Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge vermieten möchten, ist es sehr wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter des Landratsamtes Lindau prüfen lassen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Flyer.

Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Lindau (Bodensee). Bei Mietobjekten in einem anderen Landkreis sind die dortigen Träger zu kontaktieren.

Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl und dem Gebiet, in dem sich die Wohnung befindet.

Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:

Formular Mietangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge

Zur Orientierung folgen hier die im Landkreis Lindau geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:

Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.01.2018:

 

„westlicher Landkreis“

Gemeinden: Bodolz, Hergensweiler, Lindau, Nonnenhorn, Sigmarszell, Wasserburg, Weißensberg

Anzahl der Personen:

Bruttokaltmiete

1 Person

501,00 €

2 Personen

615,00 €

3 Personen

711,00 €

4 Personen

855,00 €

5 Personen

1.059,00 €

jede weitere Person

+150,00 €



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„östlicher Landkreis“

Gemeinden: Gestratz, Grünenbach, Heimenkirch, Hergatz, Lindenberg, Maierhöfen, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach, Scheidegg, Stiefenhofen, Weiler-Simmerberg

Anzahl der Personen:

Bruttokaltmiete

1 Person

381,00 €

2 Personen

485,00 €

3 Personen

551,00 €

4 Personen

645,00 €

5 Personen

799,00 €

jede weitere Person

+105,00 €


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Projekt wird unterstützt vom Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

www.stmas.bayern.de