Ferienpatent
Was ist ein Ferienpatent?
Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden. Ausländische Scheine können nicht anerkannt werden.
Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der zustänigen Behörde nachzuweisen. Sie bedarf höchstens auf die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres erteilt werden. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich. Die Anerkennung ist mit einem formlosen Antrag unter Beifügung des amtlichen Befähigungsnachweises (Urschrift oder Ablichtung) bei der zuständigen Behörde am Bodensee zu beantragen.
Im Antrag sind die genaue Anschrift und der Zeitraum für die befristete Anerkennung anzugeben. Für den Erwerb der Anerkennung gilt das entsprechende Mindestalter der jeweiligen Kategorie. Dies bedeutet:
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Das Mindestalter für die Anerkennung des Segelscheines liegt bei 14 Jahren,
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das für die Anerkennung des Motorbootscheines bei 18 Jahren.
Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 €. Zustellung erfolgt auf dem Postweg zusammen mit der Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt kann bar bezahlt werden. Bitte senden Sie kein Bargeld oder Scheck mit ihrem Antrag.
Welche Scheine werden anerkannt?
- als Anerkennung für Segeln
- als Anerkennung für Motor
- als Anerkennung für Segeln und Motor
- als Anerkennung für Motor
- als Anerkennung für Segeln
- als Anerkennung für Motor
- je nach Kategorie des Scheins
- je nach Kategorie des Scheins
- als Anerkennung für Segeln