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Das Landratsamt

Das Landratsamt Lindau (Bodensee) ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises. Das dort beschäftigte Personal vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse und erledigt die Verwaltungsaufgaben, die den Landkreisen durch Gesetz übertragen sind. Dazu gehören insbesondere die Sozial- und Jugendhilfe, der Bau und die Unterhaltung von weiterführenden Schulen und Kreisstraßen.
Daneben ist das Landratsamt auch „Untere Staatliche Verwaltungsbehörde“. Dieser „staatliche Teil“ des Landratsamtes erledigt die Aufgaben des Freistaates Bayern und ist insoweit sein verlängerter Arm. Hierunter fallen insbesondere die hoheitlichen Aufgaben, wie Ausländerwesen, Bauwesen, Jagd- und Fischereirecht, Kraftfahrzeugzulassung, die Führerscheinstelle, Natur- und Immissionsschutz, Wasserrecht, der Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie das Gesundheits- und Veterinärwesen einschließlich des Verbraucherschutzes. Das Landratsamt übt in diesem Zusammenhang auch die Rechtsaufsicht über die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) aus.

Das Landratsamt ist also eine Doppelbehörde, die gleichzeitig Kreis- und Staatsaufgaben wahrnimmt. Für den Bürger, der beim Landratsamt vorspricht, ist es jedoch ohne Bedeutung, ob sein Anliegen vom kommunalen oder vom staatlichen Landratsamt bearbeitet wird.

Leiter des Landratsamtes - sowohl des kommunalen als auch des staatlichen Teils - ist der Landrat. Er übt auch die Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.