Coronavirus: Stark gesunkene Infektionszahlen / Aufhebung einzelner Schutzmaßnahmen
Eine Anpassung der Maßnahmen bedeutet im Einzelnen:
Für die Schulen
Am 26.11.2020 hat die Staatsregierung beschlossen, nur noch in sogenannten Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 Wechselunterricht (Hybridunterricht) verpflichtend anzuordnen. Hiervon haben wir uns im Landkreis zum Glück ein gutes Stück weit entfernt. Das Landratsamt hat daher heute das Abstandsgebot an den weiterführenden Schulen aufgehoben. Die Schulen können damit wieder in den regulären Präsenunterricht übergehen. Wie schnell dies schulorganisatorisch möglich ist muss jede Schule für sich entscheiden.
An allen Schulen in Bayern besteht nach den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Eine Ausnahmeregelung zur Maskenpflicht in Pausen ist dann umsetzbar, wenn die Mindestabstände eingehalten werden können und die Gruppen nicht gemischt werden.
Die strengen Maßnahmen an den Schulen haben dazu beigetragen, das Infektionsgeschehen im Landkreis stark zu reduzieren. Das Landratsamt Lindau appelliert deshalb an die Schulen, die Mindestabstände weiterhin einzuhalten, wenn dies schulorganisatorisch umgesetzt werden kann.
Landrat Elmar Stegmann hat die Schulleiter im Landkreis per Email über die neuen Vorgaben informiert und sich bei allen für die Unterstützung bedankt. In der kommenden Woche werden sich alle Schulleiter und die Verantwortlichen des Landratsamtes erneut in einer Videokonferenz über die aktuellen Herausforderungen austauschen.
Derzeit sind folgende Schulen noch von individuellen Quarantänemaßnahmen betroffen: Berufsschule Lindau und FOS Lindau
Für die erweiterte Maskenpflicht
Eine Änderung der erweiterten Maskenpflicht wird erst zum 1. Dezember umgesetzt werden, da bisher nur die politischen Erklärungen der Staatsregierung vorliegen, nicht jedoch rechtliche Vorgaben zur weiteren Umsetzung. Das Landratsamt stellt weite Lockerungen in Aussicht. Die Verantwortlichen möchten jedoch vermeiden, dass es innerhalb weniger Tage zu unterschiedlichen Regelungen kommt und bittet um Geduld bis Anfang nächster Woche bis die rechtlichen Ausführungen der Staatsregierung vorliegen.
Hinweis zur aktuellen Entwicklung in den Pflegeeinrichtungen:
„Uns bereitet das Infektionsgeschehen an den Pflegeeinrichtungen große Sorge“, so Tobias Walch, Geschäftsbereichsleiter am Landratsamt. In den letzten Wochen kam es verstärkt zu Infektionsfällen in verschiedenen Pflegeeinrichtungen und dort werden nun zum Schutz der Menschen restriktivere Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Das Gesundheitsamt steht mit den betroffenen Einrichtungen in engem Kontakt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und alle nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen.
Auch aktuell müssen in den Krankenhäusern / Schwerpunktkliniken verstärkt Menschen mit schwerer Symptomatik behandelt werden. In dieser Woche ist eine weitere Person verstorben.