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Zulassung Gebraucht-Fahrzeug aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Versicherungsbestätigungskarte nach § 23 FZV (sog. Doppelkarte), bzw. siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mitgeteilt bekommen
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt
  • Original Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde als Nachweis der Verfügungsberechtigung (nicht notwendig, wenn der einzutragende Halter in Deutschland der letzte eingetragene Halter im Ausland war)
  • Kontrollmitteilung an das Finanzamt wegen Umsatzsteuer (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
  • Ausländische Kfz-Papiere und wenn vorhanden, zusätzlich EU- Übereinstimmungsbescheinigung
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Eventuell Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bzw. ausgestellte Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier desjenigen
  • Für eine Zulassung auf den Namen eines Minderjährigen wird eine Einwilligung  gemäß § 107 BGB aller Erziehungsberechtigten benötigt. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftsberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder durch sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für das Hauptzollamt über die Kfz-Steuer
  • Bei Firmen: zusätzlich aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Gebühren

ab 31,40 €