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Geflügelpest

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor der Geflügelpest gelten im Landkreis Lindau (Bodensee) weiterhin verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Aktuell werden in Bayern erneut zahlreiche Nachweise des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV, Subtyp H5N1) bei Wildvögeln festgestellt. Betroffen sind insbesondere Wasservögel wie Wildgänse, Schwäne und derzeit auch vermehrt Kraniche. Auch in Europa treten weiterhin Fälle bei Hausgeflügelbeständen auf. Seit Herbst 2025 kam es in Deutschland zu einem deutlichen Anstieg der Geflügelpestfälle – mit 29 Ausbrüchen in Hausgeflügelhaltungen in acht Bundesländern allein im Oktober.
Im Landkreis Lindau ist nun der erste bestätigte Fall der Vogelgrippe (H5N1) aufgetreten (Stand 24. November 2025). Bei einer verendeten Saatkrähe im Lindauer Stadtgebiet wurde das Virus eindeutig nachgewiesen. Nachdem bislang keine Infektionen im Kreis festgestellt worden waren, bestätigt dieser Fund, dass das Virus in der Region angekommen ist. 

Aktuelle Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern (Stand 28.10.2025)

Nach der aktuellen Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird

  • das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen und der hochdynamischen Lage in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.
  • Das Risiko der Verschleppung von HPAIV zwischen Geflügelhaltungen wird in Bayern als moderat angesehen. Dort, wo Geflügel verschiedener Halter – etwa auf Märkten oder Ausstellungen – zusammentrifft, sind jedoch strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • Eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel wird derzeit auf Basis der aktuellen Zahlen nicht als erforderlich betrachtet.
    Über eine regionale, risikoorientierte Aufstallungspflicht wird im Bedarfsfall unter Berücksichtigung der aktuellen Risikobewertung des LGL und der regionalen Seuchenlage entschieden.

Zur Unterstützung der Risikoeinschätzung stellt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein „Bird Flu Radar“ zur Verfügung:
https://app.bto.org/mmt/avian_influenza_map/avian_influenza_map.jsp  

Zur Bewertung für Deutschland kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI):

  • Risiko für Eintrag und Ausbreitung in Wildvögeln: hoch
  • Risiko für Eintrag in Geflügelhaltungen und zoologische Einrichtungen: hoch
  • Risiko der Verschleppung zwischen Haltungen: moderat
  • Risiko über Geflügelausstellungen oder -märkte: moderat
  • Risiko unerkannter Zirkulation in Wassergeflügelhaltungen: moderat

Biosicherheitsmaßnahmen

Aufgrund dieser Einschätzung sind die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten – auch in kleinen oder hobbymäßigen Geflügelhaltungen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zugangsbeschränkungen für betriebsfremde Personen,
  • das Tragen von betriebseigener Kleidung und ein Schuhwechsel beim Betreten der Haltung,
  • gründliche Händehygiene vor Tierkontakt,
  • Verwendung geeigneter Desinfektionsmatten oder -bäder vor dem Stallzugang,
  • Vermeidung jeglichen Kontakts zwischen Wildvögeln sowie Haus- und Nutzgeflügel,
  • sowie eine Einzäunung vorhandener Auslaufbereiche zum Schutz vor Wildvögeln.

Zur Überprüfung der eigenen Biosicherheit können Tierhalter die kostenlose, anonyme „AI-Risikoampel“ der Universität Vechta nutzen:
https://risikoampel.uni-vechta.de/  

Veranstaltungen und Meldungen

Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen, -märkte oder -schauen müssen mindestens vier Wochen vor Durchführung beim Veterinäramt des Landratsamts Lindau (Bodensee) angemeldet werden. Sie dürfen nur unter Einhaltung geeigneter Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen stattfinden. Grundlage der Entscheidung sind die Risikobewertungen des LGL und des FLI. Derzeit wird das Risiko einer Virusverschleppung über Veranstaltungen als moderat bewertet.

Wildvogelmonitoring und Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Zur Früherkennung wird das Wildvogel-Monitoring in Bayern konsequent fortgeführt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Ansammlungen toter Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt Lindau (Bodensee) zu melden.

Eine Übertragung des Erregers auf den Menschen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dennoch gilt: Tote oder kranke Vögel nicht berühren oder einsammeln, Hunde sind von Kadavern fernzuhalten.

Hinweise für Tierhalter

Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgefordert, aufmerksam auf Krankheitsanzeichen im Geflügelbestand zu achten und bei Auffälligkeiten unverzüglich einen Tierarzt zu kontaktieren.
Bei erhöhten Tierverlusten oder deutlichen Leistungseinbußen sind Untersuchungen auf Geflügelpest einzuleiten oder das Veterinäramt Lindau (Bodensee) zu informieren.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – registrierungspflichtig sind. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, muss die Haltung beim Veterinäramt Lindau (Tel. 08382-270 502) unter Angabe von Name, Anschrift, Tierzahl und Standort melden.