Landrat Elmar Stegmann heißt neue Bundesbürger auf der Einbürgerungsfeier des Landkreises Lindau willkommen
Lindau (Bodensee) – Zum 12. Mal hat Landrat Elmar Stegmann im Rahmen einer Einbürgerungsfeier des Landkreises Menschen willkommen geheißen, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Seit der letzten Einbürgerungsfeier im November 2024 waren dies rund 460 Personen. „Es ist schön, dass Sie sich für Deutschland entschieden haben und es freut mich, dass Sie sich hier so wohl und zuhause fühlen, dass Sie hier Ihre Zukunft planen. Im Namen aller Bürgerinnen und Bürger begrüße ich Sie nochmals auf das Herzlichste in unserer Gemeinschaft“, so der Landrat in seiner Ansprache. Während der Feierlichkeiten hat der Landrat außerdem wieder drei Menschen direkt eingebürgert: Dr. Aleksandra Jovic und Dr. Biljana Đorđević aus Serbien und Nassir Salah aus Eritrea. Das Posaunenquartett der Musikschule Lindau verlieh der Veranstaltung ihren würdigen musikalischen Rahmen.
„Eine Einbürgerung zu beantragen ist ein wichtiger Schritt: Er zeigt den Willen, die eigene Zukunft in dem Land zu gestalten, in dem man zukünftig leben will. Er ist auch Ausdruck der Zuversicht, in diesem Land eine gute Zukunft zu finden - eine Entscheidung für das ganze Leben“, so der Landrat. Er ermutigte gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsbeirats Seval Yürük die Menschen, sich im politischen und gesellschaftlichen Leben zu engagieren. „Mitzugestalten ist in meinen Augen einer der wichtigsten und der unmittelbarsten Wege des kulturellen Austauschs“, betonte Seval Yürük in ihrer Rede.
Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.10.2025 wurden 293 Männer und 356 Frauen eingebürgert – 129 davon sind unter 18 Jahren. 75 Personen davon haben eine türkische Herkunft, 41 eine syrische und 37 kommen aus der Russischen Föderation, die restlichen Personen kommen aus weiteren 70 verschiedenen Ländern, darunter sind viele europäische Staaten, aber beispielsweise auch Mexiko, Brasilien, Ägypten und China.
Hintergrundinformation:
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eingebürgert zu werden. Kriterien für die Einbürgerung sind unter anderem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache, die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts, keine größeren Verurteilungen und in der Regel ein bestandener Einbürgerungstest (falls nicht eine deutsche Schule besucht wurde).
