Bibermanagement im Landkreis: Das können Betroffene tun
Lindau (Bodensee) – Fraßschäden an Obstbäumen nehmen im Landkreis Lindau seit etwa zwei Jahren zu. Biber stehen unter Naturschutz, es gibt aber trotzdem Maßnahmen, die Betroffene gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde in so einem Fall ergreifen können. Das Bayerische Bibermanagement berücksichtigt dabei auch immer die Gefährdung von Objekten oder den wirtschaftlichen Schaden. Betroffene Bürger sollten sich daher unter umwelt-naturschutz@landkreis-lindau.de melden.
So sehen die Maßnahmen im Einzelnen aus:
In einem ersten Schritt erfolgen Information und Aufklärung durch die Biberberater oder die Untere Naturschutzbehörde. Im Landkreis Lindau gibt es übrigens zwei Biberberater, die den Landkreis sachkundig beraten. Die Biberberater sind ehrenamtlich tätig. Sie nehmen vor Ort den Schaden auf und unterstützen bei Präventivmaßnahmen.
Präventive Maßnahmen können je nach Schaden unterschiedlich aussehen. Zum Schutz einzelner Bäume können sogenannte Drahthosen an den Bäumen angebracht werden. Bei Überstauungen durch Biberbauten gibt es die Möglichkeit, Drainagerohre in die Biberdämme zu integrieren, um den Wasserspiegel auf ein verträgliches Niveau zu regulieren. Um den Biber aus einem begrenzten Bereich wie beispielsweise Obstplantagen herauszuhalten, können Elektrozäune oder feste Zäune Abhilfe schaffen. Solche präventiven Maßnahmen haben immer Vorrang und werden auch staatlich gefördert.
Wenn aber Infrastruktur gefährdet ist oder aber Präventivmaßnahmen nicht greifen und langfristig schwerwiegende Schäden zu erwarten sind, können im Einzelfall weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Es können beispielsweise Biberdämme entfernt werden, Biber umgesiedelt – wie jüngst in Riedhirsch – ober aber auch entnommen werden. Im Landkreis erfolgt als Reaktion auf Überstauungen von landwirtschaftlichen Flächen oder bei möglichen Schäden an der Infrastruktur regelmäßig die Herausnahme von Biberdämmen, meist außerhalb der Setz- und Aufzuchtzeit der Jungen und mit Unterstützung der jeweiligen Bauhöfe in den Gemeinden.
Es besteht auch die Möglichkeit, über den bayerischen Biberfonds land-, forst- und teichwirtschaftliche Schäden auszugleichen. Der betroffene Landwirt meldet hierfür den Biberschaden bei der Unteren Naturschutzbehörde unter umwelt-naturschutz@landkreis-lindau.de.
