Achtung: Unzulässige Sammlung von Gebrauchtwaren
Lindau (Bodensee) – In den vergangenen Tagen wurden im Bereich Lindau (Bodensee) zum wiederholten Male Wurfzettel in Briefkästen verteilt mit dem Aufruf, eine unzulässige Sammlung von Gebrauchtwaren zu unterstützen. In teils schlecht verständlichem Deutsch werden darin unterschiedlichste Waren und Geräte aufgezählt, welche unzulässig abgeholt werden sollen. Das Landratsamt bittet um Beachtung: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten die unzulässige Sammlung nicht zu unterstützen sowie keine Gegenstände unbeaufsichtigt in Höfen und Hofeinfahrten stehen zu lassen. Unbeaufsichtigte oder nicht abgeschlossene Gegenstände können als „Sammelgut“ betrachtet und gegen den Willen ihrer Eigentümer mitgenommen werden.
Bei der, durch Wurfblätter angekündigten, Aktion handelt es sich um eine unzulässige Sammlung. Derartige Sammlungen sind unter Darlegung der Entsorgungswege mindestens drei Monate im Voraus beim Landratsamt anzumelden. Eine solche Anzeige wurde nicht getätigt.
Wie sich in der Vergangenheit des Öfteren gezeigt hat, werden im Zuge derartiger unzulässiger Sammlungen ausschließlich Gegenstände mitgenommen, die größtmöglichen Gewinn versprechen, der Rest wird stehen gelassen oder illegal entsorgt. Für diese Entsorgung hat dann der ursprüngliche Eigentümer bzw. die Allgemeinheit aufzukommen. Zudem bestehen für gewisse Gegenstände, die als gefährlicher Abfall einzustufen sind, darunter Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte oder Batterien, Überlassungspflichten an dafür zugelassene Einrichtungen bzw. sind für diese gesonderte Genehmigungen erforderlich, um eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung zu gewährleisten. Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit oder Umweltstraftat dar.
Werden im Rahmen derartiger Sammlungen Abfälle zur Abholung unzulässigerweise bereitgestellt, muss unter Umständen mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden. Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, sich nicht an dieser Sammlung zu beteiligen.
