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Neuzulassung eines Fahrzeuges

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Versicherungsbestätigungskarte nach § 23 FZV (sog. Doppelkarte), bzw. siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mitgeteilt bekommen
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • bei sog. "zulassungsfreien Fahrzeugen" Betriebserlaubnis und EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier desjenigen
  • Für eine Zulassung auf den Namen eines Minderjährigen wird eine Einwilligung gemäß § 107 BGB aller Erziehungsberechtigten benötigt. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder durch sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für das Hauptzollamt über die Kfz-Steuer
  • Bei Firmen: zusätzlich aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Gebühren

27,60 €