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Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung

Kurzbeschreibung

Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. 

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024

Verfahrensablauf

Die für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Erlaubnisbehörden sind die unteren Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die Landratsämter und kreisfreien Städte. Zudem nehmen auch die Großen Kreisstädte diese Aufgabe wahr. Zuständig ist die Erlaubnisbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt, oder die Erlaubnisbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Erlaubnisse für Sondertransporte können nur auf Antrag erteilt werden. In dem Antrag müssen der beabsichtigte Fahrtweg und insbesondere folgende tatsächliche technische Daten angegeben sein:

  • Länge, Breite, Höhe,
  • tatsächliche Gesamtmasse, tatsächliche Achslasten,
  • Anzahl der Achsen, Achsabstände, Anzahl der Räder je Achse,
  • Art und Bezeichnung der Ladung und Angaben zur Unteilbarkeit der Ladung, Abmessungen und Gewicht der Ladung,
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Transports,
  • amtliche Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummern von Zugfahrzeugen und Anhängern sowie Einzelfahrzeugen.


Anträge können entweder schriftlich bei den Erlaubnisbehörden eingereicht werden (Antragsformular), oder online über die browserbasierte, durch das eGovernment-Projekt VEMAGS® "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte" zur Verfügung gestellte Internet-Plattform (siehe unter "Online-Verfahren").


Die zuständige Behörde führt auf Grundlage des Antrages ein Anhörverfahren durch. In dessen Rahmen beteiligt sie innerhalb des Bundesgebietes alle von der Transportstrecke betroffenen Behörden und führt deren Stellungnahmen zum Antrag (z. B. Ablehnung, Zustimmung unter Auflagen) in einen Erlaubnisbescheid zusammen.