Kindertageseinrichtungen; Personalmeldung
Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung hat dem Landratsamt Lindau (Bodensee) gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII den Namen und die berufliche Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte sowie Änderungen dieser Angaben anzuzeigen.