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Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 wurde um zwei Wochen verlängert. Es können somit Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15. März 2023 eingegangen sind.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.12.2022

Verfahrensablauf

Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.