Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
Kurzbeschreibung
Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.02.2023
Stand: 20.02.2023