Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
Kurzbeschreibung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.08.2022
Stand: 01.08.2022