Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Belehrung nach §43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Jeder der im Lebensmittelgewerbe erstmals tätig werden möchte, benötigt eine Belehrung nach §43 IfSG.
Diese wird im Landkreis Lindau von uns beauftragten niedergelassenen Ärzten durchgeführt.
Ein Übersicht der Ärzte finden Sie hier.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 11.01.2023
Stand: 11.01.2023