Art. 68 Abs. 6 Bayerische Bauordnung, Höhenlage
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat eine eigenständige Baurechtsbehörde.
Vor Baubeginn muss die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und Ihre Höhenlage festgelegt sein.
Vor Erteilung der Baugenehmigung ist es erforderlich, die Höhenlage der baulichen Anlage vor Ort festzulegen (Art. 68 BayBO).
Der erforderliche Ortstermin ist folgendermaßen vorzubereiten
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natürliches Gelände, keine Bodenveränderungen
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Grenzsteine freilegen
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Gebäudelage wie in den Plänen zum Bauantrag darstellen (Gebäudeecken als Pflöcke mit Querlatten für die Oberkante des Erdgeschoß-Rohfußbodens)
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Nivelliergerät, Messlatte und Maßband bereitzuhalten.
Alternativ kann die Einhaltung der in den Bauvorlagen festgelegten Grundfläche und Höhenlage auch durch einen "Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen" bescheinig werden (Art. 62 Abs. 4 BayBO).
Sie haben die Möglichkeit, sich bei dem Termin der Höhenfestlegung vertreten zu lassen. Das von Ihrem Vertreter oder Bevollmächtigten zu unterzeichnende Protokoll zur erfolgten Höhenfestlegung ist mit den darin getroffenen Festsetzungen für alle Beteiligten rechtsverbindlich.
Ihre Ansprechpartner
Für ein Vorhaben in den Gemeinden
Bodolz, Gestratz, Grünenbach, Lindenberg, Maierhöfen, Oberreute, Scheidegg, Stiefenhofen, Wasserburg, Weiler-Simmerberg
wenden Sie sich bitte bezüglich einer Terminvereinbarung von Montag – Freitag zwischen 8:00 – 9:00 Uhr an den Fachbereich Bauwesen beim Landratsamt Lindau (Bodensee).
Fax: 08382 270-77 364
Raum: 307
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Heimenkirch, Hergatz, Hergensweiler, Opfenbach, Röthenbach, Sigmarszell, Weißensberg
wenden Sie sich bitte bezüglich einer Terminvereinbarung von Montag – Mittwoch zwischen 8:00 – 9:00 Uhr an den Fachbereich Bauwesen beim Landratsamt Lindau (Bodensee).