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Tierarzneimittel

Das Veterinäramt überwacht den Verkehr mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung, insbesondere bei den Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.

Der Überwachung unterliegen im Wesentlichen

  • Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Arzneimitteln für Tiere mit besonderer Berücksichtigung möglicher Rückstandsbildungen in Lebensmitteln tierischer Herkunft,
  • Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Fütterungsarzneimitteln,
  • die Nachweisverpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer, Großhändler, Vermischer, prakt. Tierärzte, Tierhalter, Tierheilkundigen über Herkunft und Verbleib der Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren.

Das Veterinäramt überwacht den Betrieb der tierärztlichen Hausapotheken und die Ausübung des tierärztlichen Dispensierrechts.

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes