Biogasanlagen
Der Bau und Betrieb einer Biogasanlage bedarf der Genehmigung. Neben dem Veterinäramt sind beim Genehmigungsverfahren weitere Rechtsbereiche des Landratsamtes beteiligt, so Baurecht, Wasserrecht, Natur- und Umweltschutz.
Unter Federführung des Bauamtes wird für die Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigung ein abgestimmter einheitlicher Bescheid erteilt.
Für das Antragsverfahren ist das Merkblatt Biogasanlagen (siehe unter der Rubrik Dokumente) zu beachten.