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Biogasanlagen

Der Bau und Betrieb einer Biogasanlage bedarf der Genehmigung. Neben dem Veterinäramt sind beim Genehmigungsverfahren weitere Rechtsbereiche des Landratsamtes beteiligt, so Baurecht, Wasserrecht, Natur- und Umweltschutz.

Unter Federführung des Bauamtes wird für die Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigung ein abgestimmter einheitlicher Bescheid erteilt.

Für das Antragsverfahren ist das Merkblatt Biogasanlagen (siehe unter der Rubrik Dokumente) zu beachten.