Direkt zu:

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Kurzbeschreibung

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.01.2024

Weiterführende Links

  • Auskünfte aus Typgenehmigungen
    Auskünfte zu gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnissen, Informationen zur Allgemeine Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme, für Elektrokleinstfahrzeuge, NOx-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung, freiwillige Software-Nachrüstungen für Personenkraftwagen, usw.
  • Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder

    Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, bestimmte Leichtkrafträder oder motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR sowie zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion.