Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
Kurzbeschreibung
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.01.2024
Stand: 17.01.2024
Weiterführende Links
- Auskünfte aus Typgenehmigungen
Auskünfte zu gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnissen, Informationen zur Allgemeine Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme, für Elektrokleinstfahrzeuge, NOx-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung, freiwillige Software-Nachrüstungen für Personenkraftwagen, usw. - Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder
Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, bestimmte Leichtkrafträder oder motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR sowie zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion.