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Kommunales Archiv; Informationen zur Archivpflege

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke regeln die Archivierung der bei ihnen erwachsenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 01.08.2023

Hinweise

Landkreise und Bezirke, die keine eigenen Archive unterhalten, haben Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, dem zuständigen staatlichen Archiv zur Übernahme anzubieten.