Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024
Stand: 03.01.2024
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)):
- Antrag auf Bewachererlaubnis
Sie können die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihergewerbe - online beantragen.