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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 6 Wochen.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)):
  • Antrag auf Bewachererlaubnis
    Sie können die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihergewerbe - online beantragen.